Betriebsunterbrechungs-Versicherung 
Während im Rahmen der Gebäude- oder Geschäfts-Versicherung Versicherung der entstandene Sachwertschaden ersetzt wird, wird durch die Betriebsunterbrechungs-Versicherung der immaterielle Schaden als Folge eines ersatzpflichtigen Sachschadens ersetzt, also die finanziellen Verluste, die im Anschluss an einen Sachschaden durch eine Unterbrechung des Betriebes hervorgerufen werden.
Ersetzt werden die nicht mehr erwirtschafteten Kosten für:
Löhne, Gehälter und Provisionen sowie alle übrigen fortlaufenden Kosten wie Miete, Pacht, Steuern, Abschreibungen, Werbungskosten, Unterhaltskosten für Gebäudereinigung, Fuhrpark etc.
Die Haftzeit kann frei gewählt werden; üblicherweise werden 12, 18 oder 24 Monate gewählt, je nachdem mit welcher maximalen Unterbrechungszeit im Totalschaden zu rechnen ist.
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